Weitergabe infektionsschutzrelevanter Informationen

In der Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (Medizinische Infektionspräventionsverordnung - MedIpVO) vom 08.09.2011 wird die Weitergabe dieser Informationen für Schleswig-Holstein geregelt. 

§ 11 Weitergabe von infektionsschutzrelevanten Informationen

" Bei Verlegung, Überweisung oder Entlassung von Patientinnen und Patienten sind Informationen, die zur Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und von Krankheitserregern mit Resistenzen erforderlich sind, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme an Einrichtungen oder an die weiterbehandelnde  niedergelassene Ärztin oder den weiterbehandelnden niedergelassenen Arzt weiterzugeben."

Mithilfe dieser Sanierungsbögen können Sie die 5tägige Sanierung dokumentieren.

Sie können diesen Bogen als Übergabedokument i.S. der MedIpVO benutzen.

 

Version 7 vom 28.05.2018
Der Sanierungsbogen ist vor allem für PatientInnen in SeniorInneneinrichtungen sowie im ambulanten Bereich vorgesehen.
DO-001-MRSA Sanierungsbogen V7 (002).pdf
PDF-Dokument [118.0 KB]

Sie können auch den Lübecker Pflegebrief oder eigene Dokumente verwenden.