Skabies (Krätze)

Hygieneplan für den Umgang mit Skabiespatienten
Dieser Hygieneplan regelt den Umgang mit Skabiespatienten in ambulanten Einrichtungen wie Senioreneinrichtungen.
Das wichtisgte Ziel ist dabei die Weiterverbreitung zu verhindern und das Risiko für Übertragungen für Mitbewohner und Pflegende zu minimieren.

Version 2 vom 06.11.2019
HP-006-Hygieneplan SKABIES V2.pdf
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Hinweis:

Die Behandlung einer Skabies kann für Beschäftigte im Gesudheitswesen durch die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden.

Informationen des RKI (Robert-Koch-Institut) finden Sie hier.

 

Flussdiagramm Ratgeber Skabies
Ratgeber_Skabies_Flussdiagramm.pdf
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Quelle RKI:

"Maßnahmen in pflegerischen Einrichtungen
Erkrankte mit gewöhnlicher Skabies sollten bis zum Eintreten der Behandlungs­wirkung nicht am Gemeinschaftsleben teilnehmen.

Enge Kontaktpersonen müssen sorgfältig identifiziert werden. Soweit die Behandlung symptomfreier Kontaktpersonen aus ärztlicher Sicht angezeigt ist, sollten diese zeitgleich mit den Erkrankten behandelt werden. In Einrichtungen für Behinderte oder Demente sind die Mitbewohner im Zimmer als enge Kontaktpersonen zu definieren.

Die Analyse verschiedener Ausbrüche hat gezeigt, dass Pflege­kräfte häufiger mit Skabies infestiert wurden als Bewohner und als andere Beschäftigte (Vorou R, et al 2007). Deshalb, und weil von infestierten Pflegekräften ein hohes Über­tragungs­risiko auf die Bewohner ausgeht, ist die Identifikation und ggf. zeitgleiche Behandlung von engen Kontakt­personen beim Pflege­personal aus­schlag­gebend für eine wirksame Unter­brechung der Trans­missions­kette.

Ob es sinnvoll ist, auch die Betreuer und Pflegekräfte ohne engen Haut­kontakt bzw. alle Bewohner einer Station/Wohngruppe zu behandeln, sollte anhand der räumlichen Gegeben­heiten, der sozialen Inter­aktionen, der Mobilität der Erkrankten sowie weiterer relevanter Rahmen­be­dingungen entschieden werden.

Die Annahme einer Einzelerkrankung ist relativ sicher, wenn die erkrankte Person innerhalb der Inkubations­zeit (5 Wochen) aufgenommen wurde. Wenn die Person bereits länger in der Einrichtung lebt, kann die Diagnose einer Einzel­er­krankung auf ein bis­lang uner­kanntes Aus­bruchs­ge­schehen hindeuten. Falls sich im Weiteren der Verdacht auf einen Aus­bruch bestätigt, gelten die Empfehlungen unter Maßnahmen bei Ausbrüchen (s.RKI). Falls Zweifel bestehen, ob es sich um Einzel­erkran­kungen oder einen unentdeckten Ausbruch handelt, muss bei engen und anderen Kontakt­personen eine Skabies-Diagnostik durchgeführt werden."

Auf den Seiten des Niedersächischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) ist eine Handlungsanweisung für Personen mit Krätze in Gemeinschaftseinrichtungen zusammengestellt worden, die Sie hier herunterladen können.

 

Skabies_Altenheime_171218.docx
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Vortrag von der Fallkonferenz am 17.Mai 2017
Skabies
MRSA-Fallkonferenz Skabies-Vortrag.pdf
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