Risikopatient innerhalb der MRSA-Vergütungsvereinbarung (KV)

 

MRSA-Statuts und Sanierung ab 1. Juli 2017 bei diesen Patienten möglich:

 

Ein MRSA-Risikopatient muss in den letzten sechs Monaten stationär behandelt worden sein (mind. 4 zusammenhängende Tage Verweildauer) und zusätzlich einen der folgenden Risikofaktoren erfüllen:

 

    

  • ein positiver MRSA-Nachweis in der Anamnese (unabhängig vom Zeitpunkt der Infektion)

und/oder

  • eine chronische Pflegebedürftigkeit (Vorliegen eines Pflegegrades) und Vorliegen eines der nachfolgenden Risikofaktoren:
    • Antibiotikatherapie in den zurückliegenden sechs Monaten
    • liegende Katheter (z.B. Harnblasenkatheter, PEG-Sonde, Trachealkanüle)

und/oder

  • Vorliegen von Hautulkus, Gangrän, chronischer Wunde und/oder tiefe Weichteilinfektion

und/oder

  • Dialysepflichtigkeit

 

 

 

Risikopatient im Sinne der KRINKO

  1. Patient mit bekannter MRSA-Anamnese,
  2. Patienten aus Regionen/Einrichtungenmit bekannt hoher MRSA-Prävalenz (z.B. Einrichtungen in Ländern mit hoher MRSAPrävalenz oder Einrichtungen mit bekannt hoher Prävalenz in Deutschland),
  3. Dialysepatienten,
  4. Patienten mit einem stationären Krankenhausaufenthalt (>3 Tage) in den zurückliegenden Monaten (in einem Krankenhaus in Deutschland oder in anderen Ländern),
  5. Patienten, die regelmäßig (beruflich) direkten Kontakt zu MRSA haben, z.B. Personen mit Kontakt zu landwirtschaftlichen Nutztieren (Schweine, Rinder, Geflügel)
  6. Patienten, die während eines stationären Aufenthaltes Kontakt zu MRSA-Trägern hatten (z.B. bei Unterbringung im gleichen Zimmer),
  7. Patienten mit chronischen Hautläsionen (z.B. Ulkus, chronische Wunden, tiefe Weichgewebeinfektionen),
  8. Patienten mit chronischer Pflegebedürftigkeit (z.B. Immobilität, Störungen bei der Nahrungsaufnahme/Schluckstörungen, Inkontinenz, Pflegestufe) und einem der nachfolgenden Risikofaktoren:
    • Antibiotikatherapie in den zurückliegenden 6 Monaten,
    • liegende Katheter (z.B. Harnblasenkatheter, PEG-Sonde, Trachealkanüle).